Obwohl kein Geständnis überliefert ist und die Tatmittel als möglich aufgefundene Beweisgegenstände nicht genannt sind, wurde sie verurteilt und wahrscheinlich hingerichtet.
Während hingegen eine Personsdurchsuchung nach Beweisgegenständen nach einer Straftat ausschließlich nach den Bestimmungen der StPO (bis StPO) zu erfolgen hat.