Die meisten Vizepräsidentschaftskandidaten waren (ehemals) Senator oder Gouverneur, seltener (nur) Mitglied des Repräsentantenhauses, Botschafter oder Regierungsmitglied.
Dieser berät den Botschafter in kirchlichen Angelegenheiten, pflegt enge Beziehungen zur Kurie und wird auf Vorschlag der deutschen Bischofskonferenz entsandt.