Das Institut organisiert Seminare, Konferenzen, Kolloquien sowie andere kulturelle Veranstaltungen, führt interdisziplinäre Projekte von europäischer Bedeutung durch und bringt gedruckte, audiovisuelle und elektronische Veröffentlichungen heraus.
Es besteht keine Anwesenheitspflicht, jedoch muss bei Nichterscheinen an Prüfungsterminen eine Feststellungsprüfung abgelegt werden und notfalls ein Kolloquium.
Seit 1996 veranstaltet die Vereinigung alle zwei Jahre ein Kolloquium, um aktuelle Forschungsergebnisse und Erfahrungen aus den Schutzgebieten auszutauschen.