Das Prüfverfahren ist mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt und die Einhaltung der Anforderungen an die Bietererklärung wird fortdauernd überwacht.
Danach war er von 1980 bis 2004 Mitglied des paritätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzten Vorstandes des damaligen Spitzenverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften.
Die Fachoberschulreife, die Trainer-A-Lizenz und die sportfachliche Befürwortung der Bewerbung durch den Spitzenverband bilden die Zulassungsbedingungen zum Studium.
Die Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden ist in der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien näher geregelt.
Der bedingte Vorrang einer begrenzten Anzahl von staatlich lizenzierten Spitzenverbänden wird im Verlauf der 1970er Jahre durch verschiedene Entwicklungen erschüttert.