Grundeigentum gehört heute entweder als Staatsvermögen dem Staat, als Kirchengut der Kirche oder als Privateigentum nicht-staatlichen und nicht-kirchlichen Wirtschaftssubjekten.
Die Staatsverschuldung wird in der Regel brutto ausgewiesen, das heißt, die Verbindlichkeiten des Staates werden nicht mit seinem Staatsvermögen (oder Teilen hiervon) saldiert.
Das Staatsvermögen steht insbesondere in Zeiten von regelmäßig wiederkehrenden staatlichen Finanzkrisen bei der Veräußerung von Staatseigentum als Möglichkeit zur Erzielung zusätzlicher Staatseinnahmen im öffentlichen Interesse.
Das Vermögen des Klosters, welches dem Benediktinerorden und nicht den ortsansässigen Mönchen gehörte, wurde enteignet und dem Staatsvermögen zugeschlagen.