Der Nachlassverwalter muss ausstehende Steuererklärungen des Nachlassers einreichen und die Verbindlichkeiten einschließlich aller anfallenden Nachlass- und Erbschaftssteuern begleichen.
Dies dient der Kontrolle von deren Angaben in Anträgen auf Sozialleistungen und in der Steuererklärung, zur Aufdeckung von Leistungsmissbrauch und Steuerstraftaten.