Tresorausführungen mit Doppelbartschloss können von Einbrechern oftmals am Tatort geöffnet werden, da die Tresorschlüssel von den Wohnungsinhabern häufig an für Einbrecher leicht zu findenden Orten hinterlegt werden.
Hierbei sucht ein Hoheitsträger zielgerichtet innerhalb einer Wohnung nach einer Sache oder einer Person, die der Wohnungsinhaber dem staatlichen Zugriff nicht freiwillig preisgeben will.
Argumentiert wird verschiedentlich, beispielsweise bezüglich der Zahlungspflicht aller Wohnungsinhaber (Möglichkeit der Rundfunknutzung) und dem Massen-Datenabgleich mit den Melderegistern.
Als Schlafgänger konnten beispielsweise Schichtarbeiter während des Tages gegen ein geringes Entgelt schlafen, während der reguläre Wohnungsinhaber seiner Arbeit nachging.
Hausanschlusswände müssen sich über allgemein zugängliche Räume, wie beispielsweise das Treppenhaus, den Kellergang oder direkt von außen, betreten lassen, ohne die Privatsphäre der Wohnungsinhaber zu verletzen.
Privatpersonen wie Hauseigentümer, Wohnungsinhaber oder Halter privater Kraftfahrzeuge sind durch die Beschränkung auf den Betrieb explizit ausgenommen.