Hybridhunde werden von ihren Züchtern oft als „hypoallergen“ (wenig Allergene produzierend) und „für Allergiker geeignet“ beschrieben, da sie wenig bis gar nicht haaren.
Des Weiteren muss man eine Herkunftsbescheinigung des Züchters vorlegen, die belegt, dass der gekaufte Sittich aus einer legalen, europäischen Nachzucht stammt.
Der dabei als Entwurf zur Diskussion vorgelegte Interimsstandard stieß bei Züchtern auf massiven Widerstand, wozu u. a. in einer Petition aufgerufen wurde.