Gemeint sein kann auch eine Person, die „sich willenlos gebrauchen und alles mit sich machen lässt“, zugleich aber den Eindruck von Macht und Selbstbestimmtheit zu erwecken versucht.
Unikliniken hingegen unterhalten meist umfangreichere Blutbanken, da sie teilweise das Blut, welches durch den anonymen Selbstausschluss nicht zur Spende freigegeben ist, für Versuchszwecke gebrauchen.
Der Verbraucher wird zwar nicht Eigentümer, kann jedoch nach herrschender Meinung die Sachen beliebig gebrauchen, verbrauchen oder entsorgen, es trifft ihn auch keine Aufbewahrungspflicht.
Seine These gipfelt in der Behauptung, außergewöhnliche Menschen hätten das Recht und die moralische Pflicht, die gewöhnlichen Menschen zu ihren höheren Zwecken zu gebrauchen.