Die genaue Summe steht erst nach Jahren fest, wenn jene notleidenden Kreditverträge abgerechnet sind, die die Länder im Vorfeld des Verkaufs übernahmen.
In der Kredit- und Versicherungswirtschaft bewirken Zahlungsstörungen die Einstufung als notleidender Kredit mit der Gefahr eines teilweisen oder ganzen Forderungsausfalls.
Generell lassen sich Kredite mindestens in vier Bonitätsgrade einteilen: Kredite ohne erkennbare Ausfallrisiken, anmerkungsbedürftige Kredite, notleidende Kredite und uneinbringliche Kredite.
Ebenso entfiel deren Verpflichtung, notleidende, kranke oder alte Bauern mit Saatgut, Holz, Lebensmitteln und sonstigen Gütern zur Deckung des dringendsten Bedarfs zu versorgen.
Wenn diese Unternehmen einen weiteren Finanzierungsbedarf anmeldeten, verlängerten die Banken auch notleidende Kredite oder vergaben neue Kredite, um drohende Insolvenzen abzuwenden.