Die vorsätzliche Lüge oder auch gemeine bzw. verbrecherische Lüge hat den eigenen Vorteil zum Zweck und nimmt den Nachteil von Mitmenschen billigend in Kauf.
Ungefährtatbestände sind etwa im frühfränkischen Strafrecht belegt, das bereits zwischen objektiver und subjektiver Tatseite unterschied, jede Tat jedoch grundsätzlich als Ausdruck eines verbrecherischen Willens betrachtete.
Insofern überschritt die Wehrmacht den schon relativ weiten Spielraum der legalen Partisanenbekämpfung sehr häufig in exzessiver und somit verbrecherischer Weise.
Die Wehrmacht überschritt den ohnehin schon relativ weiten Spielraum der legalen Partisanenbekämpfung häufig in exzessiver und somit verbrecherischer Weise.
Er wurde als Mitglied der politischen Leiter und in Kenntnis von der verbrecherischen Verwendung dieser Organisation zu drei Jahre Gefängnis verurteilt.