Ist der Widerspruch zulässig und begründet – die Voraussetzungen hierfür entsprechen im Wesentlichen denen der korrespondierenden Klageart –, hilft die Ausgangsbehörde diesem gemäß VwGO ab, indem sie dem Begehren des Widerspruchsführers nachkommt.
de.wikipedia.org Begehrt der Widerspruchsführer den Erlass eines Verwaltungsakts, richtet sich der Widerspruch gegen die ablehnende Entscheidung der Behörde.
de.wikipedia.org Für die Zulässigkeit einer nachfolgenden Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage ist nicht entscheidend, ob das Vorverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, weil darauf der Widerspruchsführer keinen Einfluss hat.
de.wikipedia.org Keine Verböserung liegt vor, wenn der Widerspruchsführer im Widerspruchsbescheid nicht zusätzlich, sondern in einem neuen Verwaltungsakt, der mit dem Widerspruchsbescheid verbunden sein kann, erstmals beschwert wird.
de.wikipedia.org Abzugrenzen ist danach, ob der Widerspruchsführer qualitativ (dann: erstmalige Beschwer) oder quantitativ (dann: zusätzliche Beschwer) zusätzlich verpflichtet wird.
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