Klagebefugt ist der Nachbar daher, wenn er geltend macht, dass das Vorhaben seines Nachbarn eine Rechtsnorm verletzt, die ihn persönlich schützt.
de.wikipedia.org Der Kläger ist klagebefugt, wenn er geltend macht, in eigenen subjektiven Rechten verletzt zu sein.
de.wikipedia.org 2 VwGO ist nur derjenige klagebefugt, der geltend macht, durch den Verwaltungsakt in eigenen Rechten (subjektiv-öffentliches Recht) verletzt zu sein.
de.wikipedia.org Hier ist nur der "Verletzte", d. h. insbesondere der Erfinder oder dessen Rechtsnachfolger, klagebefugt.
de.wikipedia.org Ist der Kläger kein Adressat, ist er klagebefugt, falls der Verwaltungsakt möglicherweise eine Rechtsnorm verletzt, die dem Schutz des Klägers dient.
de.wikipedia.org