In den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts fallen folgende Tätigkeiten: Familiensachen, Grundbuchsachen, Hinterlegungssachen, Nachlasssachen, Ordnungswidrigkeitssachen, Strafsachen, Betreuungssachen, Wohnungseigentumssachen, Zivilsachen, Zwangsvollstreckungssachen.
de.wikipedia.org Das Gericht ist zuständig für Betreuungssachen, Grundbuchsachen, Kirchenaustritte, Nachlasssachen, erstinstanzliche Zivilsachen sowie Strafsachen erster Instanz, soweit diese vor dem Einzel- bzw. Jugendrichter angeklagt werden.
de.wikipedia.org Die Protokollierung durch das Nachlassgericht ist eine Nachlasssache gem.
de.wikipedia.org Verfahren, die Erbscheine betreffen, gehören zu den Nachlasssachen (Abs.
de.wikipedia.org Auf den Seiten der Rubrik Gerichte werden Informationen über Aufgebote, Nachlasssachen und Zwangsversteigerungen veröffentlicht.
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