Mitunter als Änderungswidmung und im Straßen- und Wegerecht auch Umstufung oder Teileinziehung genannt, ist die Umwidmung ein Amtsakt, durch den die Widmung einer Straße geändert wird.
de.wikipedia.org Das Straßen- und Wegerecht ist kein Verkehrsrecht, bestimmt es aber als „Recht an der Straße“ und gehört daher zum öffentlichen Recht.
de.wikipedia.org Entsprechend finden sich Regelungen im Baurecht, Straßen- und Wegerecht, Wasserrecht und im Nachbarschaftsrecht, die etwa einen Hinterliegergebrauch oder Wegerechte regeln.
de.wikipedia.org Das öffentliche Straßen- und Wegerecht ist öffentliches Sachenrecht.
de.wikipedia.org Die Entwidmung, im Straßen- und Wegerecht auch Einziehung genannt, ist der Verwaltungsakt (in Amtssprache auch Allgemeinverfügung), durch den eine gewidmete Straße (Weg, Platz) die Eigenschaft einer öffentlichen Straße verliert.
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