Die Gesamtschuld ist keine Personalsicherheit, da die gesamtschuldnerisch Mithaftenden gleichrangig als Schuldner nebeneinander haften, wohl aber die Sicherungsgesamtschuld, weil bei ihr die Gesamtschuldner nur sicherungshalber mithaften.
de.wikipedia.org Der die Personalsicherheit begründende Vertrag (Bürgschaftsvertrag, Garantievertrag, Schuldbeitrittsvertrag, Patronatserklärung) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der im Außenverhältnis zwischen Sicherungsgeber und Kreditgeber abgeschlossen wird.
de.wikipedia.org Der Verwertungsbegriff umfasst nicht nur die Veräußerung von Realsicherheiten im Rahmen der Versteigerung, sondern auch die Inanspruchnahme Dritter aus gegebenen Personalsicherheiten (etwa die Inanspruchnahme eines Bürgen).
de.wikipedia.org Ist im Einzelfall zweifelhaft, ob die Beteiligten eine Bürgschaft oder eine andere Personalsicherheit wollten, ist der maßgebliche Vertragswille durch Auslegung zu ermitteln.
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