Namenspapiere (früher Rektapapiere; von ; das heißt, der Verpflichtete soll direkt leisten) sind auf einen bestimmten Namen lautende Wertpapiere, deren verbriefter Anspruch durch Einigung, Abtretung und Übergabe übertragen werden kann.
de.wikipedia.org Bei Namenspapieren besitzt die Übergabe lediglich deklaratorische Wirkung, der eigentliche Rechtsübergang (konstitutive Wirkung) erfolgt durch die Abtretung.
de.wikipedia.org Der Schuldner hat direkt () an den in der Urkunde namentlich benannten Gläubiger zu leisten, sodass es sich – kraft Gestaltung – um Namenspapiere handelt.
de.wikipedia.org Dabei regelt das Wertpapierrecht die Übertragbarkeit von Wertpapieren (Inhaberpapiere durch bloße dingliche Einigung und Übergabe, Orderpapiere durch Einigung, Indossament und Übergabe, Namenspapiere durch Einigung, Abtretung und Übergabe).
de.wikipedia.org Nach Art der Verbriefung unterscheidet man Inhaber-, Order- und Namenspapiere oder nicht verbriefte Genussrechte.
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