Nachträglich aufgefundenes Gesellschaftsvermögen verhindert trotz registerlicher Löschung den Eintritt der Vollbeendigung, weil es am Tatbestand der Vermögenslosigkeit fehlt.
de.wikipedia.org Das heisst, dass jeder Gesellschafter für alle Schulden der Gesellschaft (solidarisch) in beliebiger Höhe (unbeschränkt) haftet und dass zuerst das Gesellschaftsvermögen haftet (subsidiär).
de.wikipedia.org Reicht dann das Gesellschaftsvermögen für die Rückzahlung der Gesellschaftsschulden nicht aus, besteht im Regelfall keine Haftung des Gesellschafters mit seinem Privatvermögen.
de.wikipedia.org Die traditionelle Auffassung argumentierte ebenfalls mit der Zivilprozessordnung, nach dem die Vollstreckung in das Gesellschaftsvermögen einen Titel voraussetzt, der sich nicht gegen die Gesellschaft, sondern gegen alle Gesellschafter richtet.
de.wikipedia.org Die Kapitalgesellschaft haftet, wenn sie im Außenverhältnis nichts anderes vereinbart hat, mit ihrem Gesellschaftsvermögen unbeschränkt.
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