Beim kommunalen Schadensausgleich handelt es sich um ein System der Selbstversicherung, weil versicherbare Risiken nicht von gewerblichen Versicherungsunternehmen versichert werden.
de.wikipedia.org Als heute versicherbare Seegefahren gelten vor allem Baratterie, Beschlagnahme, Diebstahl, Feuer, große Havarie, Kaperei, Meuterei, Prisen, Schiffbruch, Seeblockade, Seeräuberei, Seewurf, Strandung oder Wassereinbruch.
de.wikipedia.org Fehlt es an solchen risikotechnischen Ausgleichsmöglichkeiten und werden entsprechende versicherbare Risiken dennoch nicht versichert, handelt es sich nicht um Selbstversicherung, sondern um Nichtversicherung.
de.wikipedia.org Sachgesamtheiten sind als solche versicherbar, da die Versicherungen auch tatsächliche Verhältnisse berücksichtigen.
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