Dies Bedürfnis besteht insbesondere dann, wenn die Beteiligten nicht umwandlungsfähig sind, beispielsweise Stiftungen oder nicht eingetragene Vereine, oder die Formvorschriften des Umwandlungsgesetzes für die angestrebte Umwandlung unpraktisch sind.
de.wikipedia.org Bei manchen Sachverhalten werden Umwandlungen außerhalb des Umwandlungsgesetzes vorgenommen.
de.wikipedia.org Insbesondere die Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel und Vermögensübertragungen von gesellschafts-, vereins- oder genossenschaftsrechtlich organisierten Rechtsträgern ist Gegenstand des Umwandlungsgesetzes.
de.wikipedia.org Weitere Vorschriften enthalten die zur Rechnungslegung, das Umwandlungsgesetz und die Insolvenzordnung.
de.wikipedia.org Daneben können bei Bedarf auch Umwandlungen außerhalb des Umwandlungsgesetzes vorgenommen werden, z. B. Anwachsungen, Einbringungen (für diese gelten zivilrechtlich regelmäßig die Grundsätze der Sacheinlagen) oder vereinsrechtliche Anfallsregelungen.
de.wikipedia.org