Ein intensiver Notwehrexzess liegt etwa vor, wenn der Verteidiger den Angreifer tötet, obwohl er ihn bereits durch einen nicht lebensbedrohlichen Schlag hätte angriffsunfähig machen können.
de.wikipedia.org Ein Notwehrexzess liegt vor, wenn der Abwehrende die Grenzen der Notwehr überschreitet.
de.wikipedia.org Eine Gegenauffassung wendet § 33 StGB hingegen auch auf den extensiven Notwehrexzess an, da die übersteigerte Verteidigung aus asthenischen Affekten auch dann die Vorwerfbarkeit der Tat entfallen lassen können.
de.wikipedia.org Wird der Täter von sthenischen (kraftvollen) Affekten wie Wut, Zorn, Kampfeseifer, Eifer- oder Eigengeltungssucht zu einem intensiven Notwehrexzess hingerissen, haftet er grundsätzlich voll.
de.wikipedia.org Strittig ist, ob darüber hinaus ein Exzess auch dann in Frage kommt, wenn es am Merkmal der Gegenwärtigkeit des Angriffs fehlt (extensiver Notwehrexzess).
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