Das deutsche Pflanzenschutzgesetz dient dem Pflanzenschutz, dem Schutz von Pflanzenerzeugnissen sowie dem Schutz von Menschen, Tieren und des Naturhaushalts vor Gefahren insbesondere durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
de.wikipedia.org Sie haben auch keine direkte Wirkung gegen Pflanzenkrankheiten und -schädlinge und unterliegen deshalb auch nicht dem Pflanzenschutzgesetz.
de.wikipedia.org Damit fallen Schädlinge an tierischen Erzeugnissen und an verarbeiteten Lebensmitteln nicht unter das Pflanzenschutzgesetz, und es gelten andere gesetzliche Regelungen zum Beispiel bezüglich des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln.
de.wikipedia.org Die Ergebnisse ökotoxikologischer Untersuchungen dienen unter anderem als Grundlage für Gesetze (z. B. Chemikaliengesetz, Pflanzenschutzgesetz, Bodenschutzgesetz) und damit der Gefahrenminimierung durch die Herstellung und/oder Verwendung von Stoffen.
de.wikipedia.org Diese und weitere Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes legen somit die Regeln fest, nach denen die Maßnahmen des Pflanzenschutzes in der Landwirtschaft, im Gartenbau, in der Forstwirtschaft sowie im Vorratsschutz durchzuführen sind.
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