Der juristisch fragwürdigen, kalten Rechtsprechung der Römer steht das natürliche Rechtsempfinden der Germanen gegenüber, der zivilisatorisch höherstehenden, einheitlichen Römerkultur ein mit der Natur verwachsenes, heterogenes Volk aus mehreren Stämmen.
de.wikipedia.org Das Naturrecht liege im Blut, sei also rassegebunden, und jeder Volksgenosse könne durch sein Rechtsempfinden die Entscheidung über Gut und Böse, über Recht und Unrecht treffen.
de.wikipedia.org Die Begründung führt dazu aus, eine Abkehr vom Grundsatz der Straßenbildfreiheit sei nicht beabsichtigt, zumal dieser auch „einem gesunden Rechtsempfinden“ entspreche und die Existenz vieler kleiner Gewerbetreibender daran hänge.
de.wikipedia.org Der enge juristische Rahmen, gepaart mit einem häufig äußerst unterschiedlichen Rechtsempfinden der Medianten, schafft zusätzlichen Druck auf alle Parteien.
de.wikipedia.org So mache er ein schwieriges Thema nachvollziehbar und gehe „auf – nicht emotionsfreies – Rechtsempfinden und dröge juristische Rahmenbedingungen gleichermaßen“ ein.
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