Zur Einhaltung der für das Fernsehsignal bzw. Farbfernsehsignal vorgegebenen Toleranzen wurden die technischen Anlagen (Studio, Übertragungswagen, Richtfunkanlagen usw.) nach einer Einstellvorschrift eingestellt.
Unter einem Tonsignal versteht man in erster Linie das sendefähige Endsignal, das direkt zu den Sendeanlagen weitergeleitet wird, daneben aber auch eingehende Beiträge von Korrespondenten, Außenstudios, Partnerstationen oder Übertragungswagen.
Alle Außenstellen mit 4 Übertragungswagen, 6 Reportage-Kamerawagen und insgesamt 20 Kameras wurden durch 15 Richtfunkleitungen für Bild und Ton und 45 Post-Tonleitungen für verschiedene Zwecke verbunden.