Dieses ist dann in den Ausfuhrdaten enthalten, während dem Einführer im endgültigen Bestimmungsland das Ursprungsland bekannt ist und dies entsprechend in der nationalen Statistik nachgewiesen wird.
Spiegelbildliche Differenzen entstehen auch, wenn der Exporteur zum Zeitpunkt seiner Meldung nicht weiß, für welches Land die Ware letztendlich bestimmt ist und daher ein vorläufiges Bestimmungsland angibt.
Voraussetzung für die Teilnahme an der PAN-EURO-MED-Kumulierung ist, dass das Land der Endfertigung, das Bestimmungsland und alle am Erwerb der Ursprungseigenschaft beteiligten Länder dieselben Ursprungsregeln auf den Weg gebracht haben.