Nach seiner Ehescheidung 1910 und einer erneuten Eheschließung 1911 konnte er nicht mehr offiziell für katholische Kirchenbauprojekte verantwortlich zeichnen.
Die weiteren Rechtsgrundlagen wie Ehefähigkeit, Eheverbote und Ehenichtigkeitsgründe sowie Eheschließung am Standesamt und Ehescheidung vor Gericht etc. sind im Ehegesetz geregelt.
Da sie ihre entscheidende eheliche Aufgabe mit mehreren Kindern erfüllte, kam eine Ehescheidung nur aus höchst bösartigen Gründen mit entsprechendem Verfahren in Betracht.
Da der Erhalt der Familieneinheit als existentielle Aufgabe jedes Jesiden gesehen wird, ist die Ehescheidung das Resultat eines langen und komplizierten Vermittlungsprozesses.