In Übereinstimmung mit der Grundregel des sozialistischen Kollektivismus wurden Bürger gezwungen, „die politische Linie des Staates zu verwirklichen und das Kollektiveigentum zu verteidigen“.
In kassitischer Zeit ist vorübergehend wieder Kollektiveigentum sehr gut belegt, welches mittels Kudurrus auch auf Privatpersonen übertragen werden konnte.
An Immobilien konnte Kollektiv- und Privateigentum bestehen, wobei sich das Privateigentum erst im Laufe der Zeit aus dem Kollektiveigentum herausgelöst hat.
Den Stämmen soll ein Teil ihres traditionellen Gebietes zurückgegeben werden, doch nicht mehr als unverkäufliches Kollektiveigentum, wie die Reservate, sondern als privater, veräußerlicher Besitz.
Im Zuge einer kommunistischen Revolution schließlich werde auf Grundlage der technischen Errungenschaften des kapitalistischen Zeitalters das Privateigentum durch „gesellschaftliches Eigentum“ bzw. Kollektiveigentum ersetzt.
Sie dokumentierten die Übertragung von Kollektiveigentum einer lokalen Gesellschaftsgruppe in das Sondereigentum von verdienten Privatpersonen und stellten diese Übertragung unter den Schutz der Götter.