Die folgende Liste zeigt die vorgesehenen Kraftfahrzeugkennzeichen nach den Entwürfen von 1950 und 1951 sowie die 1956 tatsächlich zugewiesenen Abkürzungen.
Vor Aushändigung der Plakette wird das entsprechende Kraftfahrzeugkennzeichen eingedruckt oder mit einem lichtechten Schreibstift in die Plakette eingetragen.
Rechtliche Voraussetzung, den Personenkraftwagen im Straßenverkehr einzusetzen, ist außerdem die Zulassung zum Straßenverkehr (Zulassungsbescheinigungen und Kraftfahrzeugkennzeichen).
Ein Wunschkennzeichen ist ein Kraftfahrzeugkennzeichen, bei dem der Fahrzeughalter Einfluss auf die Vergabe der Registrierungsnummer nehmen kann, um beispielsweise sein Kennzeichen zu personalisieren.
Die Fahrzeuge sind vom Gesetz her zulassungsfrei und daher auch steuerfrei, müssen jedoch eine Allgemeine Betriebserlaubnis haben und ein amtliches Kraftfahrzeugkennzeichen führen.
So ist in den meisten Staaten, die für Trolleybusse generell kein Kraftfahrzeugkennzeichen vorschreiben, auch für Fahrzeuge mit Zusatzantrieb keines erforderlich.