Weder die Gesetzliche Krankenversicherung noch die Private Krankenversicherung wären imstande, vergleichbare Standards in der Akutversorgung und Rehabilitation von Verletzten zu gewährleisten.
Es bezeichnet ein Gesundheitssystem, in dem die Güte der medizinischen Versorgung davon abhängt, ob der Patient in der gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung versichert ist.
Sie ist Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung für die Versicherungszweige Gesetzliche Unfallversicherung, Alterssicherung der Landwirte, Gesetzliche Krankenversicherung und Gesetzliche Pflegeversicherung.
Die private Krankenversicherung darf also auch bei schweren Erbkrankheiten oder Unfallfolgeschäden nicht mehr als das Doppelte des regulären Beitrags kosten.