Erfolgte die Rettungstat ohne unmittelbare Lebensgefahr für den Retter, so erfolgt anstelle der Verleihung der Rettungsmedaille, eine öffentliche Belobigung.
Seine Schutzbefohlenen schweben unablässig in Lebensgefahr, und an ihm ist es immer wieder, schwere bis unmögliche Entscheidungen über Leben und Tod anderer zu treffen.