Die Richter erkannten Frankfurters Motive als Notwehr gegen das deutsche Unrechtssystem nicht an und verurteilten ihn zur Höchststrafe von 18 Jahren Gefängnis.
Die Flohliteratur erwähnt dieses Motiv meist mit der unverhohlenen Auffassung, dass das Blut der höheren Stände für den Floh sogar wohlschmeckender sei.