Nach Kritik von Fotostudios möchte das Bundesinnenministerium auch in Zukunft Passbilder von Fotografen zulassen, wenn diese auf sicherem Wege online der Behörde übermittelt werden.
Für Passbilder aus dem Automaten kann dies nicht gelten, da kein eindeutiger Quellnachweis möglich ist – sie könnten theoretisch an beliebigen Orten gemacht worden sein.
Zur Beantragung sind der gültige Führerschein im Original und ein Passbild vorzulegen, die Ausstellung wird gegen Bezahlung einer Gebühr umgehend vorgenommen.