Die Verlegung eines zweiten Gleises war erst bei einem jährlichen Rohertrag von 200.000 fl. pro österreichischer Meile während zweier aufeinander folgender Jahre gefordert.
Die Verlegung eines zweiten Gleises war erst bei einem jährlichen Rohertrag von 180.000 fl. pro österreichischer Meile während zweier aufeinander folgender Jahre gefordert.
Teil dieser Konzession war die Verpflichtung, ein zweites Gleis vorzusehen, „wenn der jährliche Rohertrag zweier aufeinanderfolgender Jahre die Summe von 180.000 fl. österreichischer Währung überschreitet“.
Der Bau eines zweiten Gleises war nur für den Fall vorgesehen, „wenn der jährliche Rohertrag binnen zweier aufeinanderfolgender Jahre die Summe von 140.000 fl. in Silber pr.