Im Frühjahr 1993 richteten die Deutschen Bahnen bundesweit 69 telefonische Auskunftsstellen ein, die über die einheitliche Rufnummer 19 4 19 erreicht werden konnten.
Das Beibehalten einer dreistelligen Rufnummer hätte zu mehr als 16-stelligen Rufnummernkombinationen geführt und hätte die Möglichkeiten im damaligen internationalen Selbstwahlverkehr überfordert.