Verfügungen zur Unterbindung oder Verhütung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die nicht aus bewehrten Satzungen stammen, sind stets überörtlich.
Die Satzungsversammlung der Bundessteuerberaterkammer hat die Aufgabe, die Berufsordnung der Steuerberater als Satzung zu erlassen und Änderungen der Berufsordnung der Steuerberater zu beschließen.
Neben gemeinsamen Anstrengungen innerhalb des Vereinsrings und vielen Einzelgesprächen in ganz unterschiedlichen Konstellationen wurde bereits eine Satzung für den wieder zu gründenden Verein entworfen.