In den folgenden Jahren betätigte er sich erfolgreich als Administrator dieser Staatsgüter, die die bayerische Ständeversammlung 1819 als Musterwirtschaften anerkannte.
Er konnte: Auf Antrag des Senats außerordentliche Ausgaben und Veräußerung von Staatsgut bis zu einem gewissen Betrag mitgenehmigen (ab 1921 genehmigen).