Der Abstand zwischen Strahlenquelle und Röntgenfilm beträgt deshalb etwa 1,5 Meter, der Abstand zwischen Kopf und Röntgenfilm wird möglichst gering gewählt.
Nach Unfällen oder unsachgemäßer Anwendung und Entsorgung von Strahlenquellen ist eine nicht unerhebliche Anzahl von Personen radioaktiver Strahlung in unterschiedlichem Ausmaß ausgesetzt.
Es besagt, dass aufgrund der Divergenz der Strahlung die Dosisleistung pro Fläche mit zunehmendem Abstand von der Strahlenquelle umgekehrt proportional zum Quadrat des Abstands abnimmt.