Das Vermögensrecht kann eine Forderung (bei Anleihen, Schuldverschreibungen), ein Mitgliedschaftsrecht (bei Aktien) oder ein Miteigentumsanteil (bei Investmentzertifikaten) sein.
Das Erbrecht wurde an den Schluss der Systematik gestellt und das Eigentums- und Vermögensrecht nach rechtstechnischen Gesichtspunkten in dingliches Recht (absolutes Recht, Sachenrecht) und obligatorisches Recht (relatives Recht, Vertragsrecht) aufgeteilt.
In dieser Funktion nahm er an Vorverhandlungen über das anvisierte Preußenkonkordat teil, wo er als Fachmann für kirchliches Vermögensrecht ein gefragter Ratgeber war.
Verstrickung ist die Beschlagnahme einer Sache, einer Forderung oder eines anderen Vermögensrechts durch hoheitlichen Akt im Rahmen einer Pfändung durch den Gerichtsvollzieher, Vollziehungsbeamten oder das Vollstreckungsgericht.