Studierende konnten hier auch ohne Reifezeugnis als Hospitanten zugelassen werden und nach einer Wartezeit von einem Jahr und einer Aufnahmeprüfung als reguläre Studenten zugelassen werden.
Witwen oder Witwer haben nach dem Tod des versicherten Ehegatten Anspruch auf eine Witwen-/Witwerrente, wenn der versicherte Ehegatte die allgemeine Wartezeit erfüllt hat.