Die biologische Wirkung kann auch von der chemischen Toxizität (siehe Plutonium) des zugrundeliegenden Materials abhängen, unabhängig von dessen Radioaktivität.
Durch die deutsche Kosmetik-Verordnung von 1977 und 1982 wurden 1,4-Phenylendiamin, 2,4-Toluoldiamin und 2,4-Diaminoanisol verboten, da sie im Verdacht karzinogener Wirkung stehen.