Damit die dafür zuständige Zollverwaltung die Einhaltung des Mindestlohns kontrollieren kann, müssen bestimmte Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer dokumentieren.
Die Anmeldedaten werden zentral gespeichert und können von den zuständigen Dienststellen der Zollverwaltung (z. B. Zollämtern, Hauptzollämtern, Zollfahndungsämtern) gelesen oder bearbeitet werden.
Die von der deutschen Zollverwaltung durchzuführenden Prüfungen auf dem Gebiet der Zölle und des Außenwirtschaftsverkehrs werden rechtlich den steuerlichen Außenprüfungen gleichgestellt.
Die Zollverwaltung mit ihren rund 1750 Bediensteten ist traditionell zuständig für die Abgabenverwaltung und zudem für die Überwachung des internationalen Warenhandels.