Es folgen etwa 2460 Wappen, die alle mit Vor- und Zunamen beschriftet sind, ganz überwiegend zur schlesischen Ritterschaft gehören und vermutlich im Zeitraum von 1590 bis 1620 entstanden sind.
Die Sorgerechtsverfügung muss als letztwillige Verfügung handschriftlich vom Sorgeberechtigten verfasst und mit Vor- und Zunamen unterschrieben werden.
Wenigstens der Zuname (Familienname) eines voll haftenden Gesellschafter oder einer voll haftenden Gesellschafterin musste in der Firmenbezeichnung enthalten sein.
Anhang, enthaltend das alphabetische Verzeichnis der Namen und Zunamen aller derjenigen Geschlechter, deren Wappen in diesem Wappenbuche enthalten sind, nebst Berichtigungen etc.