Als Nachweis verlangt die Behörde im Regelfall eine Liste der Unternehmen, bei denen sich der Bewerber beworben hat und die jeweiligen Anschreiben, ggf.
Die für den internationalen Einsatz von Triebfahrzeugen vorgesehenen zwölfstelligen Fahrzeugnummern wurden zwar berücksichtigt, jedoch an den Fahrzeugen nicht angeschrieben.