Linoleum war bereits kurze Zeit nach seiner Etablierung das marktbeherrschende Produkt unter den elastischen Bodenbelägen und konnte diese Stellung fast ein Jahrhundert lang behaupten.
Dies betrifft unzulässige horizontale Mengen-, Preis- und Gebietskartelle, vertikale Abreden über Mindestpreise, Festpreise und Gebietszuweisungen sowie Missbräuche von marktbeherrschenden Stellungen.
Ein Eingriff ist nötig, wenn ein Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung die wettbewerbliche Handlungsfreiheit anderer Wirtschaftssubjekte beschränkt.
Unternehmen, die in ihrer Gesamtheit eine marktbeherrschende Stellung haben, treffen Preisabsprachen und schließen damit die freien Marktkräfte bei der Preisbildung zum Nachteil des Verbrauchers aus.