In den ersten sechs Monaten reagieren Säuglinge bei einem Mangel an verschiedenartigen sinnlichen und emotionellen Anregungen und Reizen mit undifferenzierten, globalen psychosomatischen Reaktionen.
Laut einer Übergangsbestimmung sind Kammerangehörige mit der Facharztbezeichnung Psychotherapeutische Medizin berechtigt, stattdessen die Facharztbezeichnung Psychosomatische Medizin und Psychotherapie zu führen.
Gerontopsychiatrische und neurotisch-psychosomatische Erkrankungen sowie intellektuell starke Einschränkungen und Suchterkrankungen ersten Grades finden keine Berücksichtigung.
Es untergliedert sich in die vier Fachbereiche Psychiatrie und Psychotherapie, affektive Erkrankungen und Psychosomatische Medizin, Alterspsychiatrie und -psychotherapie sowie Suchtmedizin.