Auch wenn in einen Vertrag dann tatsächlich nur 4 Jahre eingezahlt worden sind, ist dieser trotzdem steuerfrei, wenn die Auszahlung nach 12 Jahren erfolgt.
Die vorgenannten Beispiele für eine steuerfreie Verwendung bedurften einer Erlaubnis, die gegebenenfalls nach den Vorschriften des Branntweinmonopolgesetzes und der Branntweinsteuerverordnung allgemein erteilt wurde.
Allerdings ist die Kapitalabfindung bei diesen Verträgen nicht mehr steuerfrei, sondern nach dem Halbeinkünfteverfahren mit dem halben Ertragsanteil steuerpflichtig.