Stimmberechtigte Mitglieder im Verein konnten nur Frauen werden, Männer waren nur als Berater zugelassen, was ihnen den Vorwurf der Männerfeindlichkeit einbrachte.
Die Beschlussfähigkeit () erfordert das Erreichen oder Überschreiten einer durch Rechtsnormen festgelegten Mindestzahl aller stimmberechtigten anwesenden Mitglieder eines Kollegialorgans, um Entscheidungen treffen zu können.