Die Tätigkeiten der Kontrolle und Überwachung (im Sprachgebrauch der Betriebswirtschaftslehre) bzw. Regeln und Steuern (technischer Sprachgebrauch) verbleiben jedoch beim Menschen.
Somit verblieben nur noch zwei Stände: die Bürger mit den ratsfähigen Geschlechtern und Patriziern sowie die Handwerker und Plebejer, die gemeinsam die Gemeinde bildeten.