Die Aufgabe des vorbeugenden Brandschutzes steht somit im Spannungsfeld öffentlicher Aufgaben (Bauordnungsrecht, Baurecht, Brandschutzrecht) und privater Interessen.
So gehört eine regelmäßige Aufklärung der Bevölkerung über vorbeugende Maßnahmen sowie die kostenlose Bereitstellung von Bekämpfungsmitteln zum Kontroll- und Bekämpfungskonzept.
Hinzu kommen Serviceleistungen wie Inspektionen, Programme zur vorbeugenden Wartung, Reparaturen und Optimierungen, Bereitschaftsdienst, Ersatzteile, Beratung und die Modernisierung von Maschinen.
In diesem Fall übernimmt der Anbieter in Eigenverantwortung vermehrt Prozesse des Kunden, z. B. Wartung oder vorbeugende Instandhaltung, und trägt dadurch einen Teil des Produktionsrisikos.
Vorbeugende Maßnahmen, wie die regelmäßige Reinigung der Wohnräume und die regelmäßige Sichtkontrolle gefährdeter Vorräte, verringern das Risiko eines Schädlingsbefalls.