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nemački
Notwendig sind hierzu die Unterschriften von mindestens 1 % der Gemeindeeinwohner (Kreiseinwohner), wobei nur die Gemeindebürger (Kreisbürger) unterschriftsberechtigt sind.
Der Sekretär war immer nur subaltern, unterschriftsberechtigt war allein ein Kardinal, in der Regel ein Neffe des Papstes, daher auch Kardinalnepot genannt.